Was ist eine Fälschung?
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Eine vergebliche Jobsuche kann zu Verzweiflungstaten führen – z. B. zur Fälschung von Diplomen und Zeugnissen, indem man seine Noten „verbessert“ oder überhaupt erst eines erfindet, nur für einen guten ersten Eindruck, um dann durch Leistung zu überzeugen. Fliegt diese Fälschung aber auf, kann der Arbeitgeber den Vertrag kündigen – bis zu einem Jahr nach seiner Entdeckung. Ob der Arbeitnehmer bis dahin tadellose Arbeit geleistet hat, ist dabei unerheblich. Anlass der Vertragsauflösung ist der Vorwurf der Täuschung im Vorfeld des Zustandekommens des Vertrages. Der Betriebsrat wird bei dieser Entscheidung nicht involviert.
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