Was ist eigentlich eine private Jobvermittlung?
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Nach Aufhebung des staatlichen Vermittlungsmonopols durch die Bundesagentur für Arbeit können auch Privatpersonen als Jobvermittler tätig werden, bezahlt vom Arbeitssuchenden oder mit einem Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzungen sind eine Gewerbeanmeldung und das Einhalten der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches für diesen Bereich und für den Datenschutz. Sie unterliegen der Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Ihre Aufgaben sind die Erstellung eines Bewerberprofils, die Unterstützung bei der Jobsuche und die optimale Vorbereitung auf Bewerbung und Vorstellungsgespräch.
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