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Was ist ein Arbeitsunfall?
Verletzt sich ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit, gilt dies als Arbeitsunfall. Damit ist er über seinen Arbeitgeber versichert, dessen Unfallsversicherungsträger die finanziellen Folgen vom Verletztengeld bis hin zur Verletzten- oder Hinterbliebenenrente übernehmen muss.
Arbeitslose haben kein Recht mehr auf den durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Weg in die Selbständigkeit.
030 / 2888 570