Wer zahlt meine Reise zu einem Vorstellungsgespräch?
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Ist das Vorstellungsgespräch für Sie mit Fahrt- oder Unterbringungskosten verbunden, gilt für die Erstattung folgende Regel: Bei einer Einladung übernimmt der potenzielle Arbeitgeber alle angemessenen Kosten, ob ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Nicht immer halten sich Unternehmen an diesen Usus und lehnen eine Kostenübernahme ab. Sind Sie arbeitslos oder als Arbeitssuchender bei Ihrem Arbeitsamt gemeldet, erstattet ihnen die Behörde im Ernstfall nach Antragstellung die Kosten. Auch Auszubildende haben Anspruch auf diese Leistung.
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